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   BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52   

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https://dejure.org/1953,225
BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52 (https://dejure.org/1953,225)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1953 - IV ZR 159/52 (https://dejure.org/1953,225)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 159/52 (https://dejure.org/1953,225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Vaterschaft - Absoluter Beweiswert der Blutgruppengutachten - Feststellung einer offenbaren Unmöglichkeit der Vaterschaft mit ausreichender Sicherheit - Bedeutung von Erfahrungssätzen des Lebens oder der Wissenschaft - Voraussetzung der richtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 22
  • NJW 1954, 550
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52
    Auch einem Vaterschaftsausschluss-Gutachten, das sich auf eine Bestimmung der Blutuntergruppen (A1-A2) stützt, kommt unter der Voraussetzung, daß bei der Blutuntersuchung die Untergruppen A1 und A2 eindeutig und Zweifelsfrei festgestellt sind, nach dem heutigen Stand der Wissenschaftlichen Erkenntnis absoluter Beweiswert zu (vgl BGHZ 2, 6 ff).

    Der vom erkennenden Senat in seinem Urteil von 12. April 1951 - BGHZ 2, 6 ff - ausgesprochene Grundsatz, daß die klassischen Blutgruppen A B O und die Blutkörperchenmerkmale M und N. wenn sie sich im Blute eines Menschen vorfinden, unveränderlich seien und sich in einem bestimmten, naturgesetzlich festliegenden Vererbungsgang vererben, gelte nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auch für die Untergruppen A 1 und A 2 und habe auch insoweit die Bedeutung eines jeden Gegenbeweis ausschliessenden Erfahrungssatzes.

    Demgemäss hat auch der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 151/50 - (BGEZ 2, 6 ff) als Erfahrungssatz der Wissenschaft anerkannt, daß einem Blutgruppengutachten, nach welchen auf Grund einer Bestimmung der Blutgruppen A B O oder der Blutkörperchenmerkmale M und N die Vaterschaft eines Mannes ausgeschlossen ist, bei dem heutigen Stande der wissenschaftlichen Erkenntnis unter der Voraussetzung, daß die Blutmerkmale fehlerfrei bestimmt sind, eine absolute, jeden Gegenbeweis mit anderen Beweismitteln grundsätzlich ausschließende Beweiskraft zukommt.

    Die vom Senat in seiner Entscheidung BGHZ 2, 6 ff vertretene Auffassung, daß die Gesetzmässigkeit der Vererbungsweise der Blutgruppen ABO und der Blutkörperchenmerkmale MN nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sicher verbürgt sei, muß deshalb auch für die Vererbungsweise der Untergruppen A 1 A 2 in gleichem Maße gelten.

    Insoweit kommt also auch hier eine Beweiswürdigung, d.h. Einerwägung darüber, ob dieser Erfahrungssatz im Einzelfall Geltung beanspruchen könne, nicht mehr in Betracht (vgl BGHZ 2, 10 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50]).

    Wie der Senat bereits in seiner mehrfach erwähnten Entscheidung BGHZ 2, 6 [11] ausgeführt hat, ist es für den Richter schwierig und bis zu einem gewissen Grade unmöglich, sich unmittelbar und auf Grund eigener Sachkunde an Hand der ihm vorgelegten Gutachten davon zu überzeugen, daß bei der Blutgruppenbestimmung alle gebotene Sorgfalt beobachtet ist und die wissenschaftlichen Möglichkeiten, durch die nach Lage des Falles eine fehlerfreie Bestimmung der Blutgruppen gewährleistet ist, hinreichend ausgeschöpft sind.

  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50

    Eigentumsvermutung zugunsten der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52
    Dem entspricht es, daß sie, wie der Senat bereits in sein Urteil vom 7. Mai 1951 - IV ZR 69/50 - (BGHZ 2, 82 [85]) ausgesprochen hat, hinsichtlich ihres Beweiswertes von verschiedener Stärke sein können.
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Ein solcher erreicht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Qualität und Funktion von Rechtsnormen (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 6 unter Hinweis auf zB BVerwGE 88, 312, 323 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15; BAGE 21, 256, 258 = AP Nr. 34 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BGH NJW-RR 1993, 653; BGHZ 12, 22, 25).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Soweit indessen die allgemeinen Tatsachen nicht die Qualität und Funktion von Rechtsnormen erreichen, wie es für allgemeine Erfahrungssätze angenommen wird (vgl zB BVerwGE 88, 312, 323 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15, BAGE 21, 256, 258 = AP Nr. 34 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BGH NJW-RR 1993, 653; BGHZ 12, 22, 25), sind sie weiterhin als "Tatsachen" zu qualifizieren.
  • OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02

    Arzthaftungsrecht - Hinweis auf alternative Behandlungsmethode ist neuer

    Unter einem Erfahrungssatz versteht man eine aus der allgemeinen Lebenserfahrung oder aus fachlichem Erfahrungswissen in Wissenschaft, Kunst oder Handwerk gewonnene Erkenntnis, die als "Obersätze" für die Beurteilung von Tatsachen herangezogen werden können, sei es zur Beweiswürdigung, sei es als Beweisanzeichen (vgl. etwa Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 284, Rdnr. 16 f.; MünchKomm/ZPO-Foerste, 2. Aufl., § 284, Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 2, 83, 85; 12, 22, 25).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

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  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 525/54

    Rechtsmittel

    Einen solchen Beweiswert hat auch die Blutgruppenbestimmung nach dem jetzigen Stande der wissenschaftlichen Erkenntnis, Dies gilt nicht nur für den Vaterschaftsausschluß auf Grund der Merkmale M und N (BGH 3 StR 1059/51 vom 1. Februar 1952; 1 StR 493/53 vom 12. Januar 1954; BGHSt 6, 70 ff), sondern auch für die Untergruppen A1 und A2 (BGH IV ZR 195/52 und 159/52 vom 17. Dezember 1953 = BGHZ 12, 22 ff).

    Die Anerkennung des Beweiswerts der Untergruppen A1 und A2 entspricht jedoch erst dem neueren Stande der wissenschaftlichen Erkenntnis (BGHZ 12, 22 ff, 36, 37) [BGH 17.12.1953 - IV ZR 159/52].

  • BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03

    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges

    Denn der Gesetzgeber wollte mit den Strafvorschriften im Waffengesetz wie im Betäubungsmittelgesetz jeglichen unerlaubten Handel mit Waffen bzw. Drogen unterbinden, sodass auch das Erfüllungsgeschäft bei solchen Geschäften nichtig ist (BGH NJW 54, 550).
  • BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72
    Seine hierzu getroffenen Feststellungen können vom Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachgeprüft werden (BGHZ 12, 22, 25).

    Falls den BGHZ 2, 6 und 12, 22 veröffentlichten Entscheidungen eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 195/52

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zu dieser Annahme der Wissenschaft, der ... sog. Viergen-Theorie, in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 17. Dezember 1953, das in der gleichzeitig verhandelten und entschiedenen Sache IV ZR 159/52 ergangen ist und auf dessen Begründung hier verwiesen werden kann, ausführlich Stellung genommen.

    Der Senat hat in seinem vorerwähnten Urteil in der Sache IV ZR 159/52 auch des näheren ausgeführt, dass der Beweiswert eines Blutgruppengutachtens nicht nur von der Richtigkeit der Vererbungsregeln abhängt, die es zugrundelegt, sondern auch von der weiteren Voraussetzung, dass die Blutgruppen im gegebenen Fall eindeutig und zweifelsfrei bestimmt sind.

  • BGH, 15.01.1993 - V ZR 202/91

    Nutzungsgenehmigung für Einbau offener Kamine

    Das Berufungsgericht stellt die Kenntnis der Beklagten von der Genehmigungsbedürftigkeit des offenen Kamins fest und beruft sich dazu auf einen allgemeinen Erfahrungssatz; dessen Existenz und Inhalt kann das Revisionsgericht überprüfen, weil er die Natur von Normen hat, die als Beurteilungsmaßstab für Tatsachen dienen (vgl. RGZ 99, 70, 71; BGHZ 12, 22, 25; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 50. Aufl. § 550 Anm. 2 Stichwort "Erfahrungssatz" und Einführung vor § 284 Anm. 4 B; MünchKomm-ZPO § 550 Rdn 5; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 549 Rdn. 13; Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 550 Anm. 2 c; Zöller/Schneider, ZPO 17. Aufl. § 550 Rdn. 13).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02

    Adoptionsverfahren: Ablehnung der Adoption eines 13jährigen libanesischen Kindes

    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03

    Adoption eines pakistanischen Kindes durch deutsche Eheleute:

  • BGH, 04.05.1966 - IV ZR 82/65

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines erbbiologischen Gutachtens

  • BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung über die

  • BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55

    Blutgruppenfaktoren C und c

  • KG, 06.11.1987 - 3 U 2126/87
  • KG, 25.01.1985 - 3 U 4429/84
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 19/58

    Rechtsmittel

  • KG, 16.03.1983 - 3 U 693/82

    Verpflichtung zur Zahlung des Regelunterhaltes; Feststellung der Abstammung eines

  • KG, 11.01.1980 - 3 U 1872/78
  • BGH, 09.05.1969 - V ZR 27/66

    Schadensersatz wegen Verletzung baupolizeilicher Vorschriften und anerkannter

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 522/59

    Uneidliche Falschaussage und Meineid - Abgrenzung bloßer Anregungen von

  • BGH, 06.06.1966 - VIII ZR 16/64

    Anspruch eines Maklers auf eine Verkäuferprovision - Beweiskraft einer Urkunde -

  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 196/53

    Rechtsmittel

  • KG, 01.02.1980 - 3 U 2593/79
  • BGH, 11.03.1954 - IV ZR 169/53

    Rechtsmittel

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